Spendenquittung: So funktioniert der Nachweis für Deine Spende

Spendenquittung

hamromaya Nepal e.V. ist vom Finanzamt Frankfurt III als gemeinnützige Organisation anerkannt und gemäß
§ 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftsteuer befreit.

Deine Geld- und Sachspenden sowie Mitgliedsbeiträge sind nach § 10b Abs. 1 EStG steuerlich absetzbar.

Unser Ziel: Spenden so einfach und transparent wie möglich zu machen.
Hier erfährst Du, welche Nachweise das Finanzamt akzeptiert und wann Du eine amtliche Spendenquittung benötigst.


Warum es zwei Arten von Spendenquittungen gibt

In Deutschland hängt die Art des Nachweises vom Betrag einer Einzelspende ab:

  • bis 300 €: vereinfachter Nachweis („einfache Spendenquittung“ + Kontoauszug)
  • über 300 €: amtliche Zuwendungsbestätigung nach offiziellem Muster

Beide Varianten sind vollständig steuerlich absetzbar.


1. Einfache Spendenquittung – für Spenden bis 300 €

Was das Finanzamt akzeptiert

Für Einzelspenden bis einschließlich 300 € reicht ein vereinfachter Nachweis:

  • Kontoauszug, Zahlungsbeleg oder Online-Banking-Bestätigung
  • + unsere einfache Spendenquittung (PDF)

Du musst uns dafür keine persönlichen Daten geben.
Auch anonyme Spenden sind steuerlich absetzbar, solange Du den Kontoauszug und unsere PDF aufbewahrst.

Wichtige Angaben auf dem Zahlungsbeleg

  • Name und Kontonummer der spendenden Person
  • Name und Kontonummer des Empfängers (hamromaya Nepal e.V.)
  • Zuwendungsbetrag
  • Buchungsdatum

Verwendungszweck ist optional.

Download

Unsere einfache Spendenquittung findest Du hier:
👉 Einfacher Spendennachweis (PDF)
(Bitte immer zusammen mit dem Kontoauszug verwenden.)


2. Amtliche Spendenquittung – für Spenden über 300 €

Ab einer Einzelspende von mehr als 300 € benötigt das Finanzamt eine amtliche Zuwendungsbestätigung.

Wie Du die Bescheinigung erhältst

Sobald Deine Spende eingegangen ist, senden wir Dir die amtliche Spendenquittung postalisch zu (Originaldokument, wie vom Finanzamt vorgeschrieben).

Wichtig für uns

Bitte gib bei Banküberweisungen Name und vollständige Anschrift im Verwendungszweck an – sonst können wir Dir die amtliche Quittung nicht zusenden.


3. Regelmäßige Spenden und Mitgliedsbeiträge

Jahressammelbestätigung

Bei wiederkehrenden Spenden – z. B. Förderbeiträge, Mitgliedsbeiträge oder regelmäßige Unterstützungen – stellen wir Dir einmal jährlich eine Sammelbestätigung aus.

Automatische Zusendung

  • ab 20 € pro Spende senden wir die Quittung automatisch
  • einfache Bescheinigungen (bis 300 €) versenden wir aus Kostengründen per E-Mail
  • amtliche Spendenbescheinigungen immer per Post

4. Spenden ohne persönliche Daten – geht das?

Ja – bei Spenden bis 300 € ist das problemlos möglich.

Das bedeutet:

  • Du kannst anonym spenden.
  • Wir stellen keine personenbezogene Spendenquittung aus.
  • Dein Kontoauszug + unser PDF genügen vollständig für das Finanzamt.

Für Spenden über 300 € benötigen wir jedoch zwingend Name und Anschrift.


Fragen oder Unsicherheiten?

Wir helfen gerne weiter – egal ob einmalige Unterstützung oder regelmäßige Förderung.
Du erreichst uns jederzeit über unser Kontaktformular:

👉 https://www.hamromaya-nepal.de/kontakt/