Sachspenden für Nepal

Wir verteilen auch Sachspenden.

Wir verteilen auch Sachspenden.

Wenn Ihr unseren Verein unterstützen möchten, habt ihr neben der Möglichkeit von Geldspenden natürlich auch immer die Möglichkeit Sachspenden an unseren Verein zu tätigen. Beide Arten von Spenden können einiges für unsere Projekte bewirken.

Sachspenden können alle möglichen Gegenstände, aber auch Rechte darstellen. So können die Gegenstämde beispielsweise alte, aber gut erhaltene Kleidung sein, Spielsachen oder Schulmaterialien.

In der Regel sind Sachspenden an unseren gemeinnützigen Verein ebenfalls für Euch steuerlich absetzbar, sofern diese Spenden nur in unserem ideellen Bereich oder in unserem Zweckbetriebsbereich eingesetzt werden. Dazu muss dabei immer der jetzige Gegenstandswert Eurer Sachspende angegeben werden. Desweiteren muss Eure Sachzuwendung auch genau bezeichnet werden (Alter, Zustand, Kaufpreis) und ihre Herkunft (Privat- oder Betriebsvermögen) angegeben werden.

Sollte keine Spendenquittung benötigt werden, so braucht Ihr nicht den Gegenstandswert zu ermitteln. Dennoch bitten wir Euch, zunächst mit uns in Kontakt zu treten, bevor Ihr Eure Sachen spendet. Denn auch wir reisen mit begrenztem Gepäck. Ein Versenden der Sachspenden ist für unseren Verein viel zu teuer und nicht effizient. Denn für das Geld bekommt man auch dieselben Waren neu in Nepal.

Sollten Ihr Interesse an einer Sachspende haben, kontaktiert uns bitte mit dem Betreff „Sachspende“. Gemeinsam erarbeiten wir dann die nächsten Schritte.

Steuerliche Absetzbarkeit von Sachspenden

Soweit es sich bei den Sachspenden um neue Sachen handelt, die von einem Unternehmen gespendet worden sind, ist der Wert in der Zuwendungsbestätigung anzusetzen, mit dem der Unternehmer die Sache aus seinem Unternehmen zuzüglich der darauf anfallenden Umsatzsteuer entnimmt. Der Verein ist somit auf die Mitteilung des Unternehmens zur Höhe des Werts der Sache angewiesen. Wird eine neue Sache von einer Privatperson gespendet, ist in der Zuwendungsbestätigung der Neuwert entsprechend der Rechnungsbelege einzutragen.

Bei gebrauchten Sachen muss der Verein – ggfs. durch ein Gutachten – den Verkehrswert, d.h. den Wert ermitteln, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach der Beschaffenheit des Wirtschaftsguts zu erzielen wäre. Demzufolge müsste der Wert angesetzt werden, den der Verein bezahlen würde, um das Wirtschaftsgut anzuschaffen.

Auszug: Steuerwegweiser für gemeinnützige Vereine;
Hessisches Ministerium der Finanzen